Informationen für Gastinstitutionen
Die Robert Bosch Kulturmanager werden immer zum 1. August für zunächst ein Jahr mit Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr an Kultureinrichtungen entsandt, die sich dem Dialog mit dem deutschsprachigen Kulturraum widmen oder einen entsprechenden Tätigkeitsbereich aufbauen möchten.
Die Kulturmanager unterstützen die Gastinstitution konzeptionell und organisatorisch bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Die Vernetzung der Gastinstitutionen mit weiteren Kultureinrichtungen, Unterstützung bei der strategischen Weiterentwicklung sowie Fundraising, Projekt- und Öffentlichkeitsarbeit gehören zu den Kernaufgaben der Kulturmanager. Mit ihren Aktivitäten sollen sie vor allem die jüngere Generation ansprechen. Die Kulturmanager haben ein einschlägiges Studium absolviert, bringen Erfahrungen in der Projektarbeit und in der Regel Kenntnisse des Gastlandes und seiner Sprache mit. Parallel zu ihrer Tätigkeit qualifizieren sie sich durch regelmäßige Fortbildungen für Führungsaufgaben im internationalen Kulturaustausch. Die Kulturmanager erhalten ein Stipendium der Robert Bosch Stiftung. Die Kosten für das Visum und die wichtigsten Versicherungen (Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Reisegepäckversicherung) werden ebenfalls von der Stiftung übernommen.
Voraussetzungen
Um sich als Gastinstitution für einen Kulturmanager zu qualifizieren, müssen folgende Mindestanforderungen erfüllt sein:
- Erfahrungen im Kulturaustausch mit Deutschland oder Wunsch, einen entsprechenden Tätigkeitsbereich aufzubauen
- mindestens zweijähriges Bestehen der Institution und gesicherte Grundfinanzierung für die kommenden zwei Jahre
- mindestens zwei aktive Mitarbeiter
- keine ausschließliche Organisationsform für ein Festival
- Standort in einer Stadt, in der kein Goethe-Institut existiert
- Bereitstellung eines Arbeitsplatzes mit entsprechenden Kommunikationsmitteln (Telefon, Fax, Kopierer, Computer mit Internetzugang, Drucker), Übernahme der Kommunikationskosten
- Unterstützung des Kulturmanagers in allen organisatorischen Belangen wie Wohnungssuche, Aufenthaltsgenehmigung etc.
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Auswahlverfahren für Gastinstitutionen
- Herbst: Ausschreibung für Gastinstitutionen (nächste Ausschreibung im Herbst 2011)
- bis 15. Oktober: Bewerbung interessierter Kultureinrichtungen
- November/Dezember: Vorreise der Programmleitung zu den Einrichtungen
- Januar: Entscheidung über Aufnahme der Einrichtungen in Ausschreibung
- Januar/Februar: Ausschreibung der Stipendien an den ausgewählten Einrichtungen
- April: Auswahlgespräche für die Stipendiaten
- Mai: Entscheidung über Entsendung eines Stipendiaten an die Einrichtung
Die Auswahl der Gastinstitutionen erfolgt in enger Abstimmung mit dem Goethe-Institut.
Bei Entsendung eines Stipendiaten an eine Gastinstitution kann diese bis Jahresende die Verlängerung der Entsendung um ein zweites Jahr beantragen. Die Entscheidung über die Verlängerung fällt im Januar.
Eine Bewerbung um Entsendung eines weiteren Kulturmanagers nach Ablauf von zwei Jahren ist möglich. Die Gesamtdauer der Entsendung von Kulturmanagern an eine Gastinstitution beträgt in der Regel maximal vier Jahre.
Ehemalige Gastinstitutionen bleiben Bestandteil des Netzwerks des Programms „Robert Bosch Kulturmanager in Mittel- und Osteuropa“.